Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
- Reference
- E037
- Date
- 2026-07-10
- Status
- 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
- Primary Source
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Vereinfachung und Beschleunigung der Wärmeplanung für kleine Kommunen durch Einführung eines stark vereinfachten Verfahrens (sog. kleine Wärmeplanung) für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, insbes. betr. Reduzierung des Aufwands für die Datenerhebung, Erstellung des Fachgutachtens und Teilnahme am Beteiligungsverfahren; praxistauglichere Ausgestaltung der Datenerhebung und -verarbeitung für die Aufstellung von Wärmeplänen: Verwendung von Wärmebedarfsdaten als vereinfachte zusätzliche Möglichkeit der Datenerhebung, Einführung von Schwellenwerten für Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten zur Abgrenzung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Erlaubnis zur Speicherung erhobener Daten zur weiteren Umsetzung und Fortschreibung der Planung, erweiterte Möglichkeiten zur Datenübermittlung zwischen Behörden; Verlängerung der Frist für Betreiber industrieller Wärmenetze zur Vorlage eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans auf Ende 2030, Umsetzung europarechtlicher Vorgaben für die Durchführung einer Kälteversorgungsplanung für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern, redaktionelle Änderungen;
Einfügung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung Anlage 1 Wärmeplanungsgesetz
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (EED) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1)