The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall

Reference
E028
Date
2026-07-10
Status
Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft
Primary Source
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Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zur Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts und der Verfügbarkeit bestimmter Produkte im Krisenfall: Schaffung nationaler Verfahrensbestimmungen im Bereich Konformitätsbewertung und Marktüberwachung zur Ermöglichung eines beschleunigten und zugleich sicheren Inverkehrbringens von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten oder Funkanlagen während eines aktivierten Notfallmodus, v.a. durch Abweichungen von regulären Konformitätsbewertungsverfahren, besondere, zeitlich begrenzte Konformitätsvermutungen sowie priorisierte Marktüberwachungsmaßnahmen, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Unterstützung von Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, Bußgeldvorschriften;
Einfügung §§ 21a, 21b und 21 c und Änderung § 3 Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ Funkanlagengesetz;

Bezug: Verordnung (EU) 2024/2747 vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Abl. L 2024/2747, 08.11.2024, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/2749 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2749, 08.11.2024; S. 1) ; Richtlinie 2014/53/EU vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153, 22.05.2014, S. 62) ; Richtlinie 2014/30/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/108/EG (ABl. L 96, 29.03.2014, S. 79)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall); Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln für Wohnungsunternehmen mit großen Bauvorhaben betr. die befristete Neubauförderung EH55-Plus im Rahmen der Bundesförderung “Klimafreundlicher Neubau (KFN)”: Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auch nach Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages;
Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs (ABüFöG) als Art. 3 der Vorlage