The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen

Reference
M010
Date
2026-05-08
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Gesundheit
Primary Source
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Erweiterung des Kreises der Organspender und -empfänger sowie Aufbau eines nationalen Programm zur Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren und Ermöglichung einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende: Zulässigkeit einer Lebendorganspende auch bei Existenz eines verstorbenen Spenders, Annahme inkompatibler Organspendepaare und anonymer Nierenspender, Datenübermittlung an eine zentrale Stelle sowie Organisation der Entnahme und Übertragung durch die Transplantationszentren, entsprechende Erweiterung der Ermächtigung der Bundesärztekammer zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Stärkung des Spenderschutzes durch erweiterte Aufklärungspflichten und psychosoziale Beratung, Erweiterung der Spende von Organen und Gewebe in besonderen Fällen, Registeranbindung der Gewebeeinrichtungen u.a.;
Änderung und Einfügung versch. §§ Transplantationsgesetz und Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 378/24 (GESTA 20. WP M044) in geringfügig geänderter Fassung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Möglichkeiten von Überkreuznierenspenden und Änderungen zur Erteilung von Auskünften aus dem Register; redaktionelle Bereinigung