Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
- Reference
- G010
- Date
- 2026-05-08
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Wirtschaft
- Primary Source
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Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zum raschen Inverkehrbringen krisenrelevanter Waren infolge eines Binnenmarkt-Notfalls: Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden für die Genehmigung des Inverkehrbringens von Gasgeräten oder persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ohne Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens; Regelung der Meldewege, Etablierung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als nationalen Knotenpunkt für Mitteilungen der Behörden an die Europäische Kommission, Bußgeldtatbestände;
Änderung zahlreicher §§ Gasgerätedurchführungsgesetz und PSA-Durchführungsgesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2024/2748 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2748, 08.11.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.03.2016, S. 51) ; Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.3.2016, S. 99)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA); Anpassung der Bestellungspflichten von Sicherheitsbeauftragten an die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung in Betrieben, Anhebung des Schwellenwerts in Unternehmen für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 oder mehr Beschäftigte, Reduzierung der Mindestanzahl auf einen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten bei Nichtvorliegen einer besonderen Gefährdungslage, Anordnungsbefugnis für Unfallversicherungsträger unabhängig von der Unternehmensgröße, Bußgeldvorschriften; Flexibilisierung bez. der Festlegung der im Binnenmarkt-Notfall zuständigen Behörden;
Zusätzliche Änderung §§ 22 und 209 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 6 Gasgerätedurchführungsgesetz und § 6 PSA-Durchführungsgesetz