Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Reference
- E012
- Date
- 2026-05-08
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Staat und Verwaltung, Wirtschaft
- Primary Source
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Umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte, u.a. Erhöhung der EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei dringlichen Infrastrukturvorhaben, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, virtuelle Verfahrensführung, Verbesserung der Zahlungsmodalitäten, stärkere Berücksichtigung der Umstände von KMU, Erhöhung der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro; Ermächtigungsgrundlage zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;
Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 591/24 (GESTA 20. WP E067) in geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschränkung der Haftung der Mitglieder der Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn auf Fälle vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, Abweichung vom Losgrundsatz bei aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Infrastrukturvorhaben sowie bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben bei Erreichen oder Überschreiten des Zweifachen des EU-Schwellenwertes, Evaluierung des Losgrundsatzes bis zum 30. September 2027, Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität, Nutzung der Ermächtigungsgrundlage insbes. zur Schaffung von Leitmärkten für emissionsarmen Stahl und Zement, Ermöglichung von Direktvergaben im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bei geringfügigen Aufträgen, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: kommunalfreundliche Anwendung der Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel, aktive und engmaschige Begleitung der Local-Contents-Requirements im Industrial Accelerator Act auf EU-Ebene, Umsetzung der Ermächtigung zur Festlegung verbindlicher Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen bis zum 30. Juni 2027;
Zusätzliche Einfügung, erneute und zusätzliche Änderung sowie Verzicht auf Änderung versch. §§ in 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen