Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
- Reference
- F010
- Date
- 2026-03-27
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt
- Primary Source
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Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Bejagung des Wolfes, Evaluierung der Regelungen und Berichterstattung bis spätestens 31. Dezember 2030 und danach jeweils im Abstand von fünf Jahren;
Einfügung §§ 22b bis 22f sowie Änderung versch. §§ Bundesjagdgesetz, Aufhebung § 45a und Einfügung § 69 Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1237 vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.06.2025)
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu Herdenschutz und Bejagung des Wolfes
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage zum sofortigen Vollzug von Managementplänen, Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: bundesweit einheitlicher Vollzug der geschaffenen Vorschriften zum Wolf, Unterstützung der Länder bei der Erstellung von Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne, Nutzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung des Weidetierschutzes, Förderung der Weidehaltung als besonders artgerechte Haltung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts;
Änderung §§ 22b und 22d Bundesjagdgesetz