The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)

Reference
G013
Date
2026-02-11
Status
Überwiesen
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Migration und Aufenthaltsrecht, Soziale Sicherung
Primary Source
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Regelungen zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter mit Aufenthaltserlaubnis ab dem 1. April 2025: Gewährung von Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld, Übergangsregelungen für von der Stichtagsregelung betroffene Personen sowie für im GKV-Leistungsumfang begonnene medizinische Behandlungen, Anspruch auf Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, Verpflichtung arbeitsfähiger Leistungsberechtigter zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit; Wiederherstellung einer einheitlichen Auslegung des Begriffs des "anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall" im SGB V und Beendigung von über die obligatorische Anschlussversicherung begründeten freiwilligen Mitgliedschaften in der GKV von Anspruchsberechtigten auf Asylbewerberleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zur Vermeidung von Beitragsschulden;
Änderung verschiedener §§ Asylbewerberleistungsgesetz, Einfügung §§ 66b und 75 und Änderung § 74 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 147 und Änderung § 146 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 5 und 411 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 2 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Bezug: Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212, 07.08.2001, S. 12)
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Rechtskreiswechsel für nach dem 1. April 2025 eingereiste Flüchtlinge nach der Massenzustrom-Richtlinie
Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. März 2022 (Az. B 1 KR 30/20 R)