The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes

Reference
F005
Date
2025-12-19
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährung
Primary Source
View original text →

Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln;
Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie Änderung §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tierarzneimittelgesetz

Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 4)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Entlastung von Dokumentationspflichten z.B. durch geänderte Vorgaben für Tierhalter zur Mitteilung über innerhalb einer Kalenderwoche verendeter oder getöteter Tiere, Folgeänderungen;
Änderung §§ Tierarzneimittelgesetz