The Policy Unveil

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Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag

Reference
Q001
Date
2025-11-21
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Staat und Verwaltung
Primary Source
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Zustimmung zu dem am 11. Dezember 2024 beschlossenen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern (NOOTS-Staatsvertrag): Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung eines gemeinsamen informationstechnischen Systems (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zum nationalen und grenzüberschreitenden Abruf und Übermitteln von elektronischen Nachweisen und Daten aus Datenbeständen öffentlicher Stellen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ermöglichung eines schnellen und bürokratiearmen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern durch den direkten automatisierten Abruf von bereits in der öffentlichen Verwaltung vorliegenden Nachweisen und Daten (Once-Only-Prinzip), zunächst für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz, Steuerung des Betriebs sowie der Weiterentwicklung des NOOTS durch den IT-Planungsrat, operative Umsetzung durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle, Umsetzung europäischer Vorgaben zum Anschluss an das EU-OOTS, Regelungen zum Datenschutz, zur Finanzierung sowie zur Anschluss- und Nutzungspflicht

Bezug: Verordnung (EU) 2018/1724 vom 02. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295, 21.11.2018, S. 1)