The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Haushaltsbegleitgesetz 2025

Reference
D009
Date
2025-09-26
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Primary Source
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Erforderliche Anpassungen aufgrund der Änderung des Artikels 115 und 143h des Grundgesetzes als Reaktion auf die fundamentalen Veränderungen der Sicherheitsarchitektur mit teilweiser Ausnahme der Ausgaben für Verteidigung und weitere sicherheitsrelevante Bereiche von der Schuldenregel, Transparenzerhöhung durch zusätzliche Darstellung im Gesamtplan und Zusammenfassung der bereinigten Investitionsquote, Folgeänderung zur Umstellung auf eine periodengerechte Veranschlagung und Buchung von Zinsausgaben des Bundes, Klarstellung zur Ermächtigung bei vorläufiger Haushaltsführung, haushaltsrechtliche Ermöglichung von Zuführungen aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" sowie Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" (KTF) zur Gewährleistung der Gas-Versorgungssicherheit, Vermeidung von Belastungen des Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen, Verstetigung der Transformationskomponente in den Ausschreibungen für Windenergie auf See, Regelung zur Anrechnung von Bundeswertpapieren auf den Ermächtigungsrahmen der Kreditaufnahme und von Kreditaufnahmen auf die Kreditermächtigung des jeweiligen Sondervermögens u.a.; Schließung der Lücke bei den Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 durch einen befristeten Rechnungszuschlag aus Bundesmitteln bei stationären Behandlungen gesetzlich Versicherter, Vermeidung von Doppelvergütungen bei Hybrid-DRG-Fällen (sektorenunabhängige Fallpauschalen);
Änderung von 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 115 und 143h) s. GESTA 20. WP D080 ; Haushaltsgesetz 2025 s. GESTA D005

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit von Government-to-Government-Geschäften zum direkten Verkauf von Rüstungsgütern an Partnerstaaten ohne Belastung des Bundeshaushalts und damit ohne Befassung des Haushaltsausschusses, vollständige Nutzung der Mittel der GKV für die Transformation der Krankenhauslandschaft einschl. Zuschläge und Mittelübertragungen in den Transformationsfonds, Regelungen zur Abrechnung von Krankenhauszuschlägen u.a.