Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
- Reference
- E033
- Date
- 2026-06-12
- Status
- Einbringung beschlossen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Recht, Wirtschaft
- Primary Source
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Maßnahmen zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus: Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen mit Bezug zu Opfern des Nationalsozialismus und deren Verfolgungsschicksal, z.B. Briefe und Tagebücher von KZ-Häftlingen, amtliche Dokumente verfolgter Personen, Kleidungsstücke und Judensterne; Nichtigkeit gleichwohl geschlossener Rechtsgeschäfte, Einführung eines Straftatbestandes, Ermöglichung des An- und Verkaufs derartiger Gegenstände für Museen, Bibliotheken und Archive sowie für Personen mit berechtigten, z.B. wissenschaftlichen Interessen