Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
- Reference
- C064
- Date
- 2026-06-12
- Status
- Überwiesen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Recht
- Primary Source
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Erleichterung der Inanspruchnahme psychosozialer Prozessbegleitung insbesondere für minderjährige sowie erwachsene Verletzter bestimmter schwerer Verbrechen; flächendeckende Aufrechterhaltung des Angebots der Prozessbegleitung u.a. durch Anpassungen bei der Vergütung, Einführung neuer Verfahrensregelungen und Klarstellungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Verdolmetschung, Ausweitung des Anspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer von gravierender häuslicher Gewalt; Nebenklagebefugnis der Opfer von Volksverhetzung sowie der Opfer einer verhetzenden Beleidigung; Evaluierung des Gesetzes 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung §§ 48a, 395, 397a und 406g Strafprozessordnung sowie §§ 5, 6, 7, 8 und 11 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, Änderung § 187 Gerichtsverfassungsgesetz
Bezug: Entschließung des Bundesrates in der BR-Drs 464/23 (Beschluss) vom 24. November 2023
Beschlüsse der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (zuletzt 2025)
Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.05.2024)