The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Reference
D018
Date
2025-12-19
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Energie, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Primary Source
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Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, Vereinfachung in der Steuerpraxis im Bereich Elektromobilität betr. Wegfall von Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen "innerhalb der Ladesäule", Vorgaben zum bidirektionalen Laden zur Verhinderung einer Versorgereigenschaft oder Steuerschuldnerschaft der Nutzer von Elektrofahrzeugen, Aufnahme anderer Formen von Energiespeichern als Stromspeicher zur Vermeidung einer doppelten Steuerentstehung, Aufhebung der sogen. Anlagenverklammerung bei der dezentralen Stromerzeugung und einheitliche Abstellung auf den Standort der jeweiligen Stromerzeugungsanlage bei der Steuerbefreiung, Verschlankung des Strom- und Energiesteuerrechts im Bereich der Regelungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben mit Vereinheitlichung der Steuerbefreiung aller zur Stromerzeugung eingesetzten Energieerzeugnisse;
Änderung versch. §§ von 2 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1 ; ABl. L, 2024/1788, 15.07.2024) ; Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187, 26.06.20214, S. 1; L 283, 27.09.2014, S. 65 ; ABl. L 167, 30.06.2023, S. 1) ; Richtlinie 95/60/EG vom 27. November 1995 über die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl und Kerosin (ABl. L 291, 06.12.1995, S. 46)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Querlieferungen zwischen einzelnen Anlagenbetreibern, weitere Ausnahmen vom Versorgerstatus, Vereinfachungen zur Messung von Strommengen, des Anlagenbegriffs und der erstmaligen Antragstellung zu Steuerentlastungen für den ÖPNV u.a.; weitere Korrekturen und Klarstellungen sowie Regelungen zum weiteren Bürokratieabbau