Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
- Reference
- E038
- Date
- 2026-07-10
- Status
- 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Staat und Verwaltung, Wirtschaft
- Primary Source
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Entlastung der Wirtschaft durch Maßnahmen zur Reduzierung nationaler, nicht auf EU-Vorgaben beruhender Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik: Streichung von Jahresberichten und Erhebungen bei Betrieben im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und Bauhauptgewerbe sowie Vereinfachungen betr. weitere Fachstatistiken, Verlängerung der Löschfrist für Verdienstverläufe, Ermöglichung der Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt sowie der Verarbeitung und Bereitstellung von Daten durch das Statistische Bundesamt; Schaffung der methodischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein neues System der Unternehmensstatistiken: Verbesserung der Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken durch die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell, aufwandsärmere und stärker digitalisierte Gestaltung der Erhebungswege, Berücksichtigung des Once-Only-Prinzips, insbes. durch den Zugang zu bereits vorhandenen Datenquellen in Unternehmen und Verwaltungen, Durchführung von Testerhebungen und Voruntersuchungen;
Gesetz zur Vorbereitung eines neuen Systems der Unternehmensstatistiken (Unternehmensstatistikreformvorbereitungsgesetz – SysdUVorb) als Art. 9 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau, insbes. zur Aussetzung bestehender Statistikpflichten