Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
- Reference
- E020
- Date
- 2026-07-10
- Status
- Bundesrat hat zugestimmt
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Staat und Verwaltung, Wirtschaft
- Primary Source
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Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen, Bürger und Verwaltung: Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Entfall der Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizungsaltanlagen in privaten Haushalten mit einem Energieeffizienzlabel (“Nationales Heizungslabel”) durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, Streichung der jährlichen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen, der Berichtspflicht des BMWE gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode sowie der jährlichen Berichtspflicht der Länder gegenüber dem zuständigen Koordinierungsgremium zum Umsetzungsstand der Fördermaßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), zeitliche Abstimmung, Zusammenfassung und Reduzierung der verbleibenden InvKG-Berichtspflichten von Bund und Ländern, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen;
Aufhebung und Änderung versch. §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung mit Ausnahme des sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes, Aufnahme der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor, der kommunalen Steuerämter sowie der Gesundheitsämter in den Empfängerkatalog von Daten aus den Gewerbeverzeichnissen, Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis zur Übertragung von InvKG-Finanzhilfen auf nachfolgende Förderperioden auf Antrag eines Bundeslandes, Ermöglichung der Schwerpunktbildung in der Meisterprüfung auch für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung und Aufhebung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen