Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
- Reference
- M002
- Date
- 2025-12-19
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Gesundheit
- Primary Source
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Einschränkung der missbräuchlichen Verwendung von Distickstoffmonoxid (Lachgas), GBL und BDO ("K.O.-Tropfen") zu Rauschzwecken, zusätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie über Versandhandel oder Selbstbedienungsautomaten; keine Beschränkung der Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken;
Änderung versch. §§ sowie Einfügung Anlage 2 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausnahme vom verwaltungsrechtlichen Umgangsverbot für Lachgas-Kartuschen mit einer Füllmenge von maximal 8,4 Gramm und bis zu 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang