The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

Reference
M002
Date
2025-12-19
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Gesundheit
Primary Source
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Einschränkung der missbräuchlichen Verwendung von Distickstoffmonoxid (Lachgas), GBL und BDO ("K.O.-Tropfen") zu Rauschzwecken, zusätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie über Versandhandel oder Selbstbedienungsautomaten; keine Beschränkung der Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken;
Änderung versch. §§ sowie Einfügung Anlage 2 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausnahme vom verwaltungsrechtlichen Umgangsverbot für Lachgas-Kartuschen mit einer Füllmenge von maximal 8,4 Gramm und bis zu 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang