The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Reference
B006
Date
2025-07-11
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Innere Sicherheit
Primary Source
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Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst);
Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz

Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19)
Siehe auch GESTA B005