Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
- Reference
- H001
- Date
- 2026-01-30
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Staat und Verwaltung, Verteidigung
- Primary Source
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Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherung eines raschen Fähigkeitenzuwachses der Bundeswehr, einschließlich umfangreicher Ausnahmen vom Vergaberecht, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zivile Bedarfe, Aussetzung der Losvergabe bis Ende 2030, Förderung von Beschaffungen für und mit Partnernationen, Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Sicherheitsinteressen, beschleunigte Nachprüfungsverfahren, Stärkung innovativer Beschaffungen durch Innovationspartnerschaften, Befristung des Gesetzes bis Ende 2035; Ausweitung des Schutzes für militärische Flugsicherungseinrichtungen auf stationäre Luftverteidigungsradaranlagen, Stärkung des Bestandschutzes bestehender militärischer Flugplätze, Ermöglichung einer schnelleren Neuanlage bzw. Änderung militärischer Flugplätze;
Konstitutive Neufassung Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Luftverkehrsgesetz sowie Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 1 Sektorenverordnung, Aufhebung Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung wesentlicher Sicherheitsinteressen zur Identifizierung vergaberechtlicher Ausnahmen, Klarstellungen und Ergänzungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, Änderungen zu Unternehmensvorleistungen, Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bis Ende 2026, Berücksichtigung ziviler Märkte zur Markterkundung und Identifizierung verfügbarer Leistungen, Verlängerung der Aussetzung der Losvergabe bis 2035; Einengung der Anwendbarkeit des Bauverbots für stationäre militärische Einrichtungen der Luftverteidigung;
Änderung verschiedener §§ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie §18a Luftverkehrsgesetz