Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Reference
- E017
- Date
- 2026-03-27
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Energie, Wirtschaft
- Primary Source
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Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur und damit des Markthochlaufs von Wasserstoff insgesamt im Rahmen der Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft und gemäß EU-Vorgaben im Energie- und Klimabereich: Verankerung des Grundsatzes der Erzeugung, Anlandung und Verteilung von Wasserstoff in überragendem öffentlichem Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung für immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Verfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Umweltverträglichkeitsprüfung, insbes. durch Vorgaben für den digitalen Austausch von Planungsunterlagen, Einführung oder Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen, Erleichterungen bei der Umrüstung bestehender Gasleitungen und -speicher in Wasserstoffleitungen und -speicher, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Verfahren, Übernahme und Anwendung von Instrumenten der Beschaffungsbeschleunigung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren für Vorhaben des Wasserstoffmarkthochlaufs;
Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung von Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz – WasserstoffBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, S. 1)
Vorgaben zur Netto-Treibhausgasneutralität im Bundes-Klimaschutzgesetz siehe GESTA 19. WP N030
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 265/24 (GESTA 20. WP E052) in geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Anlagen, u.a. solche zur Umwandlung flüssiger organischer Wasserstoffträger zu Wasserstoff, zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs sowie Dampfreformierungs- und Hydrierungsanlagen, Ermöglichung von Planfeststellungsverfahren für den Anschluss von Elektrolyseuren an das Stromnetz, Erweiterung des Behördenbegriffs auf die Träger öffentlicher Belange, Übertragung von Regelungen auf die Änderung und den Betrieb von Gasversorgungsleitungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Wasserstoff, Beschleunigung und rechtssichere Ausgestaltung bereits begonnener Verfahren, Vermeidung doppelter Strukturen im Rahmen der wasserrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur besonderen Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur sowie zur gezielten Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, insbes. kleiner Handwerksbetriebe, im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs, Einsatz für die Verlängerung der Strompreiskompensation über das Jahr 2030 hinaus und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure, Prüfung einer auch zukünftigen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren durch die Bundesnetzagentur;
Erneute Änderung §§ 2, 3, 9 und 10 Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, § 16c Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 48 Verwaltungsgerichtsordnung, §§ 11c und 70 Wasserhaushaltsgesetz und §§ 43a und 43l sowie zusätzliche Änderung §§ 35j, 43 und 118 Energiewirtschaftsgesetz