Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
- Reference
- C007
- Date
- 2025-06-06
- Status
- Überwiesen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
- Primary Source
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Angesichts steigender Kinder- und Jugendkriminalität Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, Antragsrecht der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines delinquenten Kindes beim zuständigen Familiengericht, Ermöglichung der vorläufigen Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug, Begrenzung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf das 18. Lebensjahr;
Änderung § 19 Strafgesetzbuch, § 1 Jugendgerichtsgesetz, §§ 127 und 152 Strafprozessordnung sowie § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/6194 (GESTA 20. WP C049) in erweiterter Fassung