Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG)
- Reference
- Q005
- Date
- 2026-05-08
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik
- Primary Source
- View original text →
Regelung der Durchführungsbestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts zur Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und Datenwirtschaft, insbes. der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie der nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde betr. Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste und Registrierung von datenaltruistischen Organisationen sowie des Statistischen Bundesamtes als zuständige Behörde zur Unterstützung von Zugang zur Weiterverwendung von geschützten Daten gewährenden oder verweigernden öffentlichen Stellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen im Fall des Verstoßes gegen die EU-Verordnung;
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) als Art. 1 der Vorlage; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (ABl. L 152, 03.06.2022, S. 1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 434/22 (GESTA 20. WP E060) in geringfügig geänderter Fassung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übertragung der Aufgabe der zentralen Informationsstelle an das Metadatenportal GovData, Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen, Klarstellung zum Verfahren betr. Anträgen zur Weiterverwendung geschützter Verwaltungsdaten, Streichung der vorgesehen Ermächtigung der BNetzA zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Gebührenerhebung; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen, Unterstützung des Statistischen Bundesamtes bei der Automatisierung der Datenaufbereitung, Vorsehen von Ermäßigungen für KMU und Start-ups beim Erlass der Gebührenverordnung;
Erneute Änderung §§ 2, 4 und 6 Daten-Governance-Gesetz