Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
- Reference
- E021
- Date
- 2026-05-08
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft
- Primary Source
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Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als einheitliche digitale Zugangsstelle, Ermöglichung des automatisierten digitalen Datenaustausches zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, den Statistikämtern sowie der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften) über die BNetzA als zentrale Service-Plattform und Datendrehscheibe, Benennung der BNetzA und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für bestimmte Pflichten der Online-Plattformen; Bündelung der Durchsetzung von Verboten ungerechtfertigter herkunftsbezogener Diskriminierungen sowie weiterer diskriminierender Bestimmungen nach EU-Recht bei der BNetzA;
Einfügung und Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz, Änderung §§ 191, 202, 203 und 228 Telekommunikationsgesetz sowie § 6 und Aufhebung § 5 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Bezug: Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1028, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 601, 02.03.2018, S. 1) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Sicherstellung einer stellenneutralen Umsetzung des Vorhabens durch den Abbau von vier gleichwertigen Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (BMWE) oder bei der BNetzA, diesbez. Identifizierung und Ausweisung von Umschichtungspotenzialen und Synergieeffekten durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse sowie Prüfung von Doppelstrukturen bei den beteiligten regulatorischen Einheiten, konsequente Umsetzung des 8-Prozent-Ziels aus dem Koalitionsvertrag betr. den Stellenabbau in der Bundesverwaltung