The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Reference
C047
Date
2026-01-28
Status
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Recht
Primary Source
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Effektivierung und Straffung des gerichtlichen Verfahrens in Ordnungswidrigkeitssachen mit Wirkung insbes. im Bereich gleichförmiger Verfahren bei Verkehrsverstößen: Umfang der Amtsaufklärungspflicht und des Begründungserfordernisses von Entscheidungen entsprechend der Bedeutung der Sache, Verzicht auf Hauptverhandlungen, Einstellungen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, Anhebung von Wertgrenzen und Einführung einer Anhörungsrüge im Rechtsmittelverfahren; Zuweisung sämtlicher Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht an die Amtsgerichte, Möglichkeit eines Teilerlasses der Geldbuße im Falle unverzüglicher Zahlung nach Rechtskraft;
Änderung zahlr §§, Einfügung § 80a neu und Umsetzung § 80a alt als 80b Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Änderung § 41 Bundesdatenschutzgesetz

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 722/25 in der Fassung BR-Drs 91/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C015)