Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
- Reference
- C005
- Date
- 2025-12-03
- Status
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
- Primary Source
- View original text →
Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengericht und Polizei bzw. anderen von der Durchführung einer Gewaltschutzanordnung betroffenen öffentlichen Stellen sowie der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten insbes. in Fällen eskalierender häuslicher Gewalt: Übertragung der Stalking-Regulierung auf besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen, Möglichkeit einer vorbeugenden sog. Deeskalationshaft in Fällen mit Wiederholungsgefahr, Unterrichtung der Polizeibehörden bereits bei Antragstellung, verbesserter Opferschutz;
Änderung § 4 Gewaltschutzgesetz, §§ 112a und 397a Strafprozessordnung sowie § 216a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Bezug: Richtlinie EU 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L 2024/1385, 24.5.2024, S. 1)
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam bekämpfen" ; Abschlussbericht des Forschungsprojekts "Gewalteskalation in Paarbeziehungen", Institut für Polizei und Sicherheitsforschung 2009