The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes

Reference
D035
Date
2026-07-09
Status
Verabschiedet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Soziale Sicherung
Primary Source
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Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung durch die Familienkasse bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen und einer Kontoverbindung sowie zweifelsfreier Anspruchsberechtigung, zunächst nur für Geburten ab dem zweiten Kind, inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils, Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit der Antragstellung nach Erhalt des Begrüßungsschreibens mit vorausgefülltem Antrag, insbes. bei fehlenden Angaben;
Änderung §§ 39e, 64, 67, 68 und 69 Einkommensteuergesetz sowie § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen;
Änderung § 150 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch