Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
- Reference
- E023
- Date
- 2026-06-12
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Wirtschaft
- Primary Source
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Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung und Anwendung europäischer Vorgaben im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Regelung der Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden, Festlegung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Beauftragte Stelle, Einführung eines Tatbestands betr. Ressourceneffizienz-Anforderungen, Klarstellungen u.a. zu Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller, zur Mitwirkung und Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure mit der Marktüberwachung sowie betr. fachlich kompetenter Reparateure, Anpassung der Bußgeldregelungen; Erweiterung des Kreises der Empfänger von Einzeldaten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Klarstellungen, redaktionelle Aktualisierungen und Anpassungen, Folgeänderungen;
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz – ÖkodesignG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen, Folgeänderungen in 3 Gesetzen, Änderung §§ 1, 2, 3 und 5 Mineralöldatengesetz, Aufhebung Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (EVPG); Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L 2024/1781, 28.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2017/1369 vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198, 28.07.2017, S. 1) ; Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285, 31.10.2009, S. 10) ; Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch (ABl. L 12, 18.01.2000, S. 16)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen betr. der Definition von Hersteller, Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörde sowie der Regelung zum Inkrafttreten; Verschiebung des Wirksamwerdens der 65-Prozent-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung auf den 1. November 2026; Annahme einer Entschließung: frühzeitige Information über absehbaren nationalen Anpassungsbedarf, praxistaugliche, mittelstandsgerechte und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung künftiger produktspezifischer Ökodesign-Regelungen, frühzeitige Einbeziehung betroffener Praxisakteure, Prüfung der rechtssicheren Einbindung fachlich geeigneter Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung (HwO) sowie der Anerkennung weiterer geeigneter Nachweis- oder Registrierungslösungen neben den Verzeichnissen nach der HwO, rechtzeitige Unterrichtung des zuständigen BT-Ausschusses über das Ergebnis der Prüfung und weiteren Anpassungsbedarf vor einer künftigen Gesetzesnovellierung;
Erneute Änderung §§ 2, 13 und 14 Ökodesign-Gesetz und § 15 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz sowie zusätzliche Änderung § 71 Gebäudeenergiegesetz