Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
- Reference
- H003
- Date
- 2025-12-19
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Verteidigung
- Primary Source
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Personeller Aufwuchs der Bundeswehr durch Gewinnung von mehr Freiwilligen insbesondere der Reserve aber auch der aktiven Streitkräfte durch Einführung eines neuen Wehrdienst-Modells, Umstellung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL) in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ), Attraktivitätssteigerung des Neuen Wehrdienstes durch Erhöhung des Wehrsolds und zusätzliche Leistungen im Rahmen der Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie Zuschuss zum Führerscheinerwerb; Verbesserung des Lagebilds über den Personalumfang der Wehrpflichtigen durch Reaktivierung und Modernisierung der Wehrerfassung: Einführung einer verpflichtenden Befragung betr. Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst in den Streitkräften für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, freiwillige Teilnahme für Personen anderen Geschlechts sowie wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahr 2001, Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027, Ermächtigung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Datenerfassung und -verarbeitung, Anpassung des Erfassungsverfahrens an das aktuelle Melderecht und verbundener IT-gestützter Verfahren; Ermächtigung der Bundesregierung zur verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls;
Neufassung, Einfügung und Änderung versch. §§ Wehrpflichtgesetz, Kriegsdienstverweigerungsgesetz sowie Soldatengesetz, Wehrpflichtsoldgesetz (WPflSG) als Art. 17 der Vorlage, Änderungen in weiteren 9 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festschreibung konkreter Zielvorgaben für den Personalaufbau der Streitkräfte bis 2035, halbjährliche Berichtspflicht des BMVg ab dem 1. Januar 2027 zur Personalentwicklung, verpflichtende Musterung der ab 1. Januar 2008 geborenen Männer mit Inkrafttreten des Gesetzes, Fortführung des Freiwilligen Wehrdienstes mit Verpflichtungszeiten von sechs bis elf Monaten, Festlegung des Wehrsoldgrundbetrags auf mindestens 2 600 Euro, Anstellung als Soldat auf Zeit ab einer Verpflichtungsdauer von 12 Monaten, Erweiterung des Zuschusses zum LKW-Führerschein, Möglichkeit der Einführung einer Bedarfswehrpflicht durch Gesetzesbeschluss bei unzureichender Personalgewinnung durch Freiwilligkeit, zugleich Wegfall der Option zum Erlass einer Rechtsverordnung betr. verpflichtender Einberufung zum Grundwehrdienst; Annahme einer Entschließung: Stärkung der Freiwilligendienste, Einführung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz;
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Wehrpflichtgesetz, Änderung versch. §§ in weiteren 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen,Verzicht auf Einfügung Wehrpflichtsoldgesetz, Folgeänderungen