The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)

Reference
G006
Date
2026-03-27
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Arbeit und Beschäftigung, Staat und Verwaltung, Wirtschaft
Primary Source
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Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, Stabilisierung des Tarifvertragssystems und Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für tarifgebundene Arbeitgeber: Verpflichtung von Unternehmen, einschließlich Nach- und Verleihunternehmer, zur Gewährung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge und Konzessionen des Bundes, Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Kontrolle der Einhaltung der Tarifstandards und rechtsverbindlichen Feststellung von Verstößen, Sanktionierung von Verstößen durch Vertragsstrafen oder die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber, Befreiung von Dokumentations- und Nachweispflichten bei Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsstelle, Nachunternehmerhaftung, Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Folgeänderungen;
Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 588/24 (GESTA 20. WP G038) in reduzierter Fassung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Herausnahme der Lieferleistungen, erstmaliger Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) durch das BMAS nur im Benehmen mit dem BMWE, Ausweitung der privilegierten Zertifizierung auf an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Unternehmen, Ausstellung eines Zertifikats auch bei Abweichung von der einschlägigen RVO, Nutzung der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) durch die Tariftreuekontrollstellen und Arbeitgeber zur anlassbezogenen elektronischen Abfrage bzw. Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten, Unterrichtung der Prüfstellen über mögliche Verstöße der Arbeitgeber gegen Tariftreueversprechen durch die Rentenversicherungsträger, Folgeänderungen, Inkrafttreten;
Erneute Änderung versch. §§ Bundestariftreuegesetz und zusätzliche Einfügung § 108c Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 322 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch