Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
- Reference
- M012
- Date
- 2026-06-10
- Status
- Überwiesen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Gesundheit
- Primary Source
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Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für nicht spezial-gesetzlich geregelte Medizinregister mit einem übergreifenden Ansatz der Datenverarbeitung zur Bereitstellung hochwertiger strukturierter Daten zu Behandlungen und realen Krankheitsverläufen und damit zur Unterstützung qualitätsgesicherter Versorgung, Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnaher Forschung: Führung eines Registerverzeichnisses bei einem neuen Zentrum für Medizinregister beim BfArM mit Angebot von Qualifizierungsverfahren für eine Befugnis zur Datenverarbeitung, damit Transparenzsteigerung und Angleichung der Datenqualität, Datenerhebung per Datenfreigabe der Patienten, Kooperationsmöglichkeit und gemeinsame Nutzung und Bereitstellung von Daten für Forschung und Qualitätssicherung, Verarbeitung der Krankenversichertennummer für Datenverknüpfungen und -zusammenführungen;
Medizinregistergesetz (MRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 65c, 290 und 362 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 9 und 17 Implantateregistergesetz sowie §§ 18 und 22 Implantateregister-Betriebsverordnung