The Policy Unveil

Independent Analysis of Policy & Law

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze

Reference
E014
Date
2025-12-19
Status
Verkündet
Country
Germany
Level
Bund
Topics
Energie
Primary Source
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Umsetzung planungs- und genehmigungsrechtlicher EU-Vorgaben in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energie: Festlegung sogenannter Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See im Flächenentwicklungsplan, Ausweisung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Stromnetzprojekten durch die Planfeststellungsbehörde, Entfall von Umweltverträglichkeits-, FFH- und artenschutzrechtlichen Prüfungen und diesbez. Gleichstellung von Bestandsgebieten, Durchführung einer Deltaprüfung bei Änderung bereits vorhandener Netzinfrastruktur, Weiterentwicklung der Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren in der ausschließlichen Wirtschaftszone, insbes. der Kommunikation zwischen den Behörden, Anpassung des Energiewirtschaftsrechts zum beschleunigten Aufbau von Ladeinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes; Bestimmungen zur Erhebung von Gebühren für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderungen;
Änderung und Einfügung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz, Änderung §§ 5, 18, 30 und 31 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsgesetz sowie § 15 Bundeskompensationsverordnung

Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82) ; Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 157/24 (GESTA 20. WP E050) in geänderter Fassung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassung der Ausschreibungsmengen für zentral voruntersuchte Flächen im Jahr 2026 auf 2.500 bis 5.000 Megawatt, Möglichkeit der Festlegung neuer Beschleunigungsflächen im Flächenentwicklungsplan ab dem Jahr 2026, Festsetzung von Ausgleichszahlungen von 5.000 bis 17.500 Euro je angefangenem Kilometer Trassenlänge durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bei erheblichen Umweltauswirkungen ohne angemessene Minderungsmöglichkeit, Nichterfordernis von Kartierungen für bestimmte Arten und Gebiete als Grundlage der Eingriffsbewertung, Verlängerung der Frist für den Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der kompletten Windenergieanlage auf See durch den bezuschlagten Bieter um sechs Monate, Reduzierung der Meidungsgebiete im Infrastrukturplan, Beschränkung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Klarstellung zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Fristbeginn für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;
Zusätzliche Änderung § 81 sowie Änderung und erneute Änderung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz