Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
- Reference
- D015
- Date
- 2025-12-19
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Wirtschaft
- Primary Source
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Umsetzung der DAC-8-Richtlinie der EU sowie zweier OECD-Regelwerke für mehr steuerliche Transparenz für digitale Finanzprodukte, insbes. bei Kryptowerten, sowie Minimierung von Umgehungsmöglichkeiten durch verbesserten zwischenstaatlichen Informationsaustausch: Einführung einer Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung bestimmter Transaktionen an die Finanzbehörden, Ausweitung bereits bestehender Meldepflichten zu Finanzkonten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld;
Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, §§ 138f und 379 Abgabenordnung sowie § 5 Finanzverwaltungsgesetz
Bezug: Als DAC 8 bezeichnete Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L, 2023/2226, 24.10.2023) (Amtshilferichtlinie)
Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) ; Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Daten-Löschfristen für Finanzinstitute, Behandlung von Neukonten u.a., redaktionelle Änderungen