Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG)
- Reference
- D040
- Date
- 2026-06-25
- Status
- Überwiesen
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft
- Primary Source
- View original text →
Weitere Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich mit besserer Berücksichtigung der Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts und größeren Spielräumen der Versicherungsunternehmen bei der Kapitalanlage, Stärkung der Proportionalität des europäischen Aufsichtsrahmens, Erleichterungen für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen, verstärkte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten; neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und kontrollierte Abwicklung von Versicherungsunternehmen unter Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und als Alternative zu Insolvenzverfahren;
Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz – VSAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1 vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, 08.01.2025) ; Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (ABl. L, 2025/2, 08.01.2025)