Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- Reference
- N006
- Date
- 2025-11-21
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Umwelt, Wirtschaft
- Primary Source
- View original text →
Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge von Elektroaltgeräten sowie zur Minimierung von Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung lithiumhaltiger Batterien: einheitliche Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen durch ein entsprechendes Logo, Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten und gewerblichen Endkunden, Einsortierung an kommunalen Wertstoffhöfen ausschließlich durch Mitarbeitende des öffentlich-rechtlichen Entsorgers, verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten, Anreize zur Ausweitung der Eigenrücknahmen der Hersteller, Vorlage des Berichts der Bundesregierung zur Einführung einer Recyclingquote für Kunststoffe aus Altgeräten zum 31. Dezember 2026;
Einfügung § 18a und Anlage 3a sowie Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2021 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.7.2012, S. 38) ; Richtlinie (EU) 2024/884 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 2024/884, 19.03.2024, S.1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 494/24 (GESTA 20. WP N021)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einbeziehung elektronischer Tabakerhitzer, Ausweitung der Rücknahmepflicht auf alle E-Zigaretten, Möglichkeit der monatlichen oder jährlichen Mengenmitteilungen durch die Hersteller, Korrekturen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einsatz auf EU-Ebene für eine Berechnungsmethodik zur Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensdauern von Elektrogeräten, Prüfung eines nationalen Verbots elektronischer Einweg-Zigaretten bei Orientierung an Regelungen anderer Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Belgien, stärkere Verpflichtung von Onlinehändlern zur Rücknahme, verstärkter Vollzug gegen illegal angebotene elektronische Einweg-Zigaretten;
Erneute Änderung versch. §§ Elektro- und Elektronikgerätegesetz, zusätzliche Änderung §§ 13, 60 und 61 Batterierecht-Durchführungsgesetz sowie Aufhebung Art. 2 und Art. 11 Abs. 3 Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz