Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
- Reference
- B025
- Date
- 2026-03-06
- Status
- Verkündet
- Country
- Germany
- Level
- Bund
- Topics
- Innere Sicherheit, Verkehr
- Primary Source
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Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte);
Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses: unveränderte Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung